Hausordnung

Liebe Gäste,

damit Ihr Aufenthalt für alle Seiten ein Gewinn wird, möchten wir Ihnen folgende Punkte an die Hand geben:        

Allgemeines

1. Das Schullandheim Jugendhaus Leinach steht allen Schulen und sonstigen Gruppen aus der Jugendarbeit (Vereine, Verbände, Pfarreien, Bildungsträger, betriebliche Ausbildung, Hauptamtliche in der Jugendarbeit) zur Verfügung.
Belegungen durch Erwachsenengruppen, über 27 Jahren, sind nicht möglich. (Ausnahme: Lehrerfortbildung mit Umsetzung der Schullandheimpädagogik, Hauptamtliche in der Jugendarbeit).
Der Aufenthalt durch die belegende/n Klasse/n - Gruppe/n dient konkreten Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecken. Der Bucher verpflichtet sich, sich im Rahmen seines Aufenthaltes an diesen pädagogischen Grundsätzen zu orientieren.

2. Bei An- und Abreise bitte im Büro des Hausverwalters (im Haus 1, direkt beim Eingang) melden.

3. Anreise:

montags ab 10.00 Uhr für die 1. Gruppe bzw.
ab 11.00 Uhr für die 2. Gruppe

freitags ab 17.00 Uhr

4. Bitte behandeln Sie die Einrichtung rücksichtsvoll. Entstandene Schäden sind dem Hausverwalter vor Abreise zu melden.

5. Die Ausgabe gewünschter Medien erfolgt durch den Hausverwalter.

6. Die Aufsichtspflicht und die Haftung für entstandene Schäden obliegen dem Gruppenleiter/der Gruppenleiterin. Er/Sie ist dafür verantwortlich, dass während der Nachtruhe und tagsüber bei Abwesenheit alle Lichter gelöscht und die Türen verschlossen sind.

7. Mindestbelegungsgröße:

Gruppen ab 10 Personen;
bei kleineren Gruppen (auch bei nachträglicher Reduzierung) wird grundsätzlich die Mindestgruppengröße in Rechnung gestellt.

8. Im ganzen Haus besteht Rauchverbot. Aufgrund des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit vom 01.01.2008 ist das Rauchen auch auf dem Freigelände des Jugendhauses verboten. Wir bitten unsere Gäste um Verständnis.

9. Die Bestimmung des Gesetzes zum Schutze der Jugend sind einzuhalten.

10. Da das Jugendhaus in einem Wohngebiet liegt, sind die Belegungsgruppen gefordert, die Nachtruhe zu berücksichtigen und Lärmbelästigungen der Anwohner zu vermeiden.

11. Für die Sporthalle gilt eine gesonderte Hallenordnung.                         

Belegung

12. Bettwäsche (3-teilig) können Sie selbst mitbringen. Schlafsäcke und Jugendherbergsschlafsäcke sind nicht zulässig. Die Bettwäsche kann auch vom Haus zu einer einmaligen Gebühr gestellt werden.

13. Die Gruppen decken die Tische vor den Mahlzeiten ein. Nach den Mahlzeiten bitte das Geschirr abräumen und die Tische abwischen.

14. Essenszeiten bei Verpflegung durch das Jugendhaus:

Frühstück um 8.30 Uhr
Mittagessen um 12.00 Uhr
Kaffee ab 14.00 Uhr
Abendessen um 18.00 Uhr

15. Benutzer der Selbstversorgerküche haben diese vor Abreise gründlich zu reinigen (Geschirr spülen, Geräte reinigen, Boden wischen, Kühlschrank leeren, Müllsäcke in die Mülltonne, Biomüll in die Biotonne, Gelbe Säcke bei den Mülltonnen abstellen). Beschädigtes oder fehlendes Geschirr wird in Rechnung gestellt.

16. Nasse bzw. feuchte Kleidung und Schuhe bitte nicht in den Zimmern trocknen. Zum Trocknen der Kleidung und Schuhe stehen in allen Eingangsbereichen Garderoben bereit.

17. Am Abreisetag sind die Zimmer bis 10.00 Uhr zu räumen (Betten abziehen, besenrein).

18. Wir bitten auf möglichst umfangreiche Müllvermeidung zu achten. Im Jugendhaus wird eine detaillierte Müllsortierung vorgenommen, d.h. der anfallende Abfall muss sortiert und in die entsprechenden Behälter gegeben werden. Für Informationen und Fragen hierzu steht der Hausverwalter gern zur Verfügung.

19. Bitte fegen Sie den Speisesaal am Abreisetag.

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme.
 

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