Hallenordnung

Liebe Gäste,

auch die Gruppen nach Ihnen sollen sich in der Mehrzweckhalle wohlfühlen. Bitte beachten Sie folgende Punkte:

                                            

1. Bitte betreten Sie den empfindlichen Bodenbelag der Halle nur mit sauberen Sportschuhen, die ausschließlich in der Halle getragen werden.

2. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in der Halle nicht gestattet.

3. Die Nutzung der Halle ist nur unter Aufsicht eines Lehrers/einer Lehrerin oder einer qualifizierten Aufsichtsperson erlaubt.

4. Um die Sicherheit für Mensch & Material zu gewährleisten, überprüfen die Aufsichtspersonen die Geräte vor deren Nutzung. Bei eventueller Beschädigung oder auftretenden Mängeln unterrichten Sie bitte unverzüglich den Hausverwalter.

5. Geräte und Einrichtungen der Halle dürfen nur sachgemäß, also den Bestimmungen des BayGUV entsprechend, verwendet werden. Nach Gebrauch und Abbau der Geräte räumen Sie diese bitte an ihren ursprünglichen Standort zurück.

6. Bitte verwenden Sie Bälle nur in sauberem Zustand. Die Fußbälle für den Bolzplatz sind ausschließlich im Freien zu nutzen!

7. Für entstandenen Sachschaden haftet der jeweilige Nutzer. Bitte verständigen Sie in diesem Fall Ihren Sachaufwandsträger bzw. dessen Versicherung. Das Schullandheim übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an Personen und Sachen, die dem Nutzer aus Benutzung der Halle, von Zufahrten oder angrenzenden Flächen erwachsen.

8. Der Belegungsplan für die Halle hängt an den Hallentüren aus und findet sich in der Hausinformation im Schreibtisch Ihres Einzelzimmers. Beachten Sie die Nutzungszeiten.

Bei Fragen steht Ihnen der Hausverwalter, Robert Zech, gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme.

                                                           

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